Die Stimmberechtigten hatten einem Kredit von 2,5 Mio. Franken für den Umbau der Schulanlage zugestimmt. Vom 29. November 2010 bis am 28. Dezember 2010 lief die 30-tägige Beschwerdefrist, falls bei der Urnenabstimmung eine Rechtsverletzung festgestellt worden wäre. Es ist keine Beschwerde eingereicht worden. Der Gemeinderat hat das Ergebnis für gültig erklärt (Artikel 17 Absatz 3 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).
Kontaktperson
Becker Markus
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel 032 333 78 78
markus.becker@ipsach.ch
Ipsach, 26. Januar 2011