Die Sicherheitskommission verfügt folgende Verkehrsbeschränkung:
Signalisation eines Parkverbots mit Zubringerdienst auf dem Vorplatz Ost der Primarschule Ipsach (Parzelle 194), gemäss beschlossenem Projekt „Schulraumerweiterung“.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Nidauer Anzeiger vom 13.09.2012 schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden (Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege Kanton Bern). Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen des Signals in Kraft.
Kontaktstelle
Abteilung Einwohner und Finanzen
Marc Lehmann
Sachbearbeiter
T direkt 032 333 78 04
Ipsach, 17. Sept. 2012