Im Nidauer Anzeiger vom 22. Juni 2017 ist die Änderung der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES (=Gemeinderegistersysteme-Plattform= Einwohnerkontrolle) publiziert worden. Die Berechtigungsregelung Zentrale Personenverwaltung (Steuern) wurde aus der Verordnung entfernt, da sie neu in einer kantonalen Verordnung geregelt ist. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen (vom 23.06.2017 bis 22.07.2017) ist abgelaufen. Es wurden keine Beschwerden gegen die Änderung eingereicht. Die Änderung ist somit gültig.
Dokument
Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES
Kontaktstelle
Abteilung Einwohner und Finanzen
Monika Schüpbach
Leiterin
T 032 333 78 01
Ipsach, 8. September 2017