Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden.
Diese Verordnung regelt die Notorganisation der Gemeinde Ipsach in ausserordentlichen Lagen (Katastrophenfällen). Die Gemeinde hat sich dem Regionalen Führungsorgan der Stadt Biel angeschlossen, deshalb wird die Verordnung angepasst.
Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung in dieser Verordnung kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen seit dieser Publikation eine Beschwerde erhoben werden. Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.
Bezug Verordnungen
Diese Verordnung kann kostenlos bei der Kontaktstelle telefonisch oder per Mail bestellt werden. Sie ist auch auf der Homepage (auf der Startseite unter "Neue Meldungen") publiziert.
Dokument
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
T direkt 032 333 78 00
Ipsach, 23. Juni 2017