Wegzüge aus der Gemeinde müssen spätestens am Wegzugstag der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Bitte bringen Sie Ihren Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis mit. Bei der Abmeldung wird Ihnen Ihr Heimatschein ausgehändigt, mit welchem Sie sich in den nächsten 14 Tagen am neuen Wohnort anmelden müssen.
Wir benötigen folgende Angaben:
- Neue Adresse
- Gültig ab Datum
Keine Zuständigkeit erfasst
Keine Dokumente vorhanden.