Ein Testament erlaubt es Ihnen, zu bestimmen, was mit Ihren Vermögenswerten nach Ihrem Tod geschieht und von den gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen. Der Hinterlassungsort des Testamentes ist frei wählbar und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person.
Das Testament muss entweder von Hand geschrieben oder durch ein Notariat öffentlich beurkundet werden.
Ein eigenhändiges Testament muss enthalten:
Das Testament kann auf der Gemeindeverwaltung bei der Abteilung Einwohner und Finanzen hinterlegt werden. Die Gebühr für die Entgegennahme und Aufbewahrung des Testamentes beträgt einmalig CHF 32 (analog für den Vorsorgeauftrag). Der Austausch eines hinterlegten Testamentes ist kostenlos.
Keine Zuständigkeit erfasst
Keine Dokumente vorhanden.