Adressänderungen und Wohnungswechsel (auch innerhalb der Gemeinde) sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden.
Wir benötigen folgende Angaben:
- Neue Adresse
- Stockwerk, Anzahl Zimmer, Position links/rechts, Mitbewohner
- Gültig ab Datum
Nach erfolgter Mutation erhalten Sie eine neue Niederlassungsbescheinigung, die Kosten betragen Fr. 20.00.
Keine Zuständigkeit erfasst
Keine Dokumente vorhanden.