Das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen in der Seezone ist von April bis Oktober gebührenpflichtig.
Der genaue Zeitrahmen der Gebührenpflicht und die Gebührenhöhe erfahren Sie auf unserer Homepage über den Link: Parkgebühren Seezone
Die Einzelheiten regelt die Parkierungsverordnung (siehe Dokumente - 07.02 - Parkierungsverordnung)
Keine Zuständigkeit erfasst