28. Jan 2025
Der Gemeinderat ist das Wahlorgan für die Abstimmungs- und Wahlkommission
(Anhang 1 Gemeindeordnung Ipsach).
Gewählt wurden die folgenden Mitglieder für die Legislatur 2025 bis 2028:
- Firer Patrick (bisher, seit 2023)
- Ganz Jürg (bisher, seit 2016)
- Hässig Cornelia (neu)
- Jayakody Jacqueline (bisher, seit 2018)
- Pereira Claudia (bisher, seit 2023)
- Schild Manfred (bisher, seit 2021)
- Tschirner Katja (bisher, seit 2015)
Die Abstimmungs- und Wahlkommission konstituiert sich selbst, d.h. sie bestimmt selber das Präsidium und das
Vizepräsidium. Die Kommission führt in der Gemeinde sämtliche eidgenössischen, kantonalen und kommunalen
Wahl- und Abstimmungsgeschäfte durch.
Beschwerdemöglichkeit
Wer bei der Wahl durch den Gemeinderat eine Rechtsverletzung festgestellt hat, kann innert 10 Tagen eine
Beschwerde erheben (Artikel 60 und 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege Kanton Bern VRPG, BSIG Nr.
155.21). Diese ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen. Die Frist
beginnt am Tag nach der Publikation im Nidauer Anzeiger am Donnerstag 30. Januar 2025 zu laufen (Freitag 31. Januar 2025 bis Montag 10. Februar 2025 (ist der letzte Tag der Frist (Sonntag 09.02.2025) ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag).
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Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach
T 032 333 78 00