Abstimmungs- und Wahlkommission; Wahl Mitglieder gültig

26. Feb 2025

Die Wahl der sieben Mitglieder der Abstimmungs- und Wahlkommission für die Legislatur 2025 bis 2028 ist gültig. Es ist keine Beschwerde wegen Feststellung einer Rechtsverletzung bei der Wahl ein-gereicht worden. Die Beschwerdefrist von 10 Tagen dauerte vom 31. Januar bis 10. Februar 2025 und wurde am 30. Januar 2025 im Nidauer Anzeiger publiziert.

Gemäss Anhang 1 der Gemeindeordnung Ipsach bestimmt die Kommission selber, wer das Präsidium und das Vizepräsidium übernimmt. Demnach hat die Kommission am 9. Februar 2025 die Konstituierung vorgenommen:

Präsidium:           Katja Tschirner
Vizepräsidium:   Manfred Schild

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Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach
T 032 333 78 00
markus.becker@ipsach.ch

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