Funktionendiagramm Ressort Bildung und Kultur - Änderung auf 01. Januar 2025 gültig

05. Feb 2025

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede
Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden.

Am 12. Dezember 2024 wurde die Anpassung des Funktionendiagramms im Ressort Bildung und Kultur auf den 01. Januar 2025 publiziert. Bei Verdacht auf eine Gefährdung des Kindswohls sind Personen aus den Berufsgruppen Betreuung, Erziehung und Bildung verpflichtet, eine Meldung einzureichen (Art. 314d ZGB). Die Zuständigkeit für eine solche Meldung ist gemäss dem Funktionendiagramm aktuell bei der Schulkommission. Damit dem übergeordneten Recht entsprochen
wird, muss die Zuständigkeit für solche Meldungen bei der Schulleitung sowie der Betriebsleitung Tagesschule
liegen. Auf den 01. Januar 2025 wurde deshalb das Funktionendiagramm in den Abschnitten 1.4 (Schule) und 1.4.1
(Tagesschule) angepasst.


Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (von Freitag 13. Dezember 2024 bis am Montag 13. Januar 2025).
Es ist keine Beschwerde gegen die Anpassung eingereicht worden.


Das Funktionendiagramm ist auf der Homepage in der Rubrik "Reglemente"  publiziert. Es kann kostenlos über die
Kontaktstelle bezogen werden.


Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00

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