26. Feb 2025
Die Wahl der sieben Mitglieder der Abstimmungs- und Wahlkommission für die Legislatur 2025 bis 2028 ist gültig. Es ist keine Beschwerde wegen Feststellung einer Rechtsverletzung bei der Wahl ein-gereicht worden. Die Beschwerdefrist von 10 Tagen dauerte vom 31. Januar bis 10. Februar 2025 und wurde am 30. Januar 2025 im Nidauer Anzeiger publiziert.
Gemäss Anhang 1 der Gemeindeordnung Ipsach bestimmt die Kommission selber, wer das Präsidium und das Vizepräsidium übernimmt. Demnach hat die Kommission am 9. Februar 2025 die Konstituierung vorgenommen:
Präsidium: Katja Tschirner
Vizepräsidium: Manfred Schild
Link zur Rubrik "Abstimmungen und Wahlen" auf dieser Homepage
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach
T 032 333 78 00
markus.becker@ipsach.ch