Gemeindeversammlung vom 06. Dezember 2024 - Budget und Wahlen

06. Dez 2024

Stimmberechtigt2'785 Personen
Anwesend84 Personen oder 3.01 %
Dauer20:00 bis 21:15 Uhr

Traktanden

1. Finanzplan 2025 bis 2029; Orientierung

2. Budget 2025; Genehmigung mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen

    - Unveränderte Steueranlage von 1.59 Einheiten

    - Aufwandüberschuss Gesamthaushalt inkl. Spezialfinanzierungen von CHF 5'700

3. Abfallreglement; wurde zurückgezogen und wird an einer kommenden Gemeindeversammlung wieder traktandiert.

   Publikation Rückzug

4. Ständige Kommissionen; Stille Erneuerungswahlen Amtszeit 2025 bis 2028

     Bau- und Planungskommission

     - Firer Patrick (SPplus, bisher)

     - Herren Vera (SVP, neu)

     - Marti Franziska (SPplus, bisher)

     - Schärer Daniel (FDP, neu)

     - Schwab Marc (FDP, neu)

     - Tellenbach Beat (SVP, bisher)


     Umweltschutz- und Gesundheitskommission

     - Lamprian Bernhard (SVP, bisher)

     - Moser Jeannine (GLP, neu)

     - Rindlisbacher Silke (SPplus, neu)

     - von Niederhäusern Beat (FDP, neu)


     Sicherheitskommission

     - Renfer Verena (FDP, neu)

     - Rutishauser Andreas (GLP, neu)

     - Truden Harald (SPplus, bisher)

     - Züttel Theo (SVP, bisher)


     Finanzkommission

     - Baumann Umberto (SVP, bisher)

     - Indermühle Thomas (GLP, bisher)

     - Pereira Claudia (SPplus, neu)

     - Roth Rebekka (FDP, bisher)


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Beschwerdemöglichkeit

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Rechtsverletzung eine Beschwerde erhoben werden (Artikel 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage bei Sachgeschäften (Sa 07.12.2024 bis am Mo 06.01.2025) und 10 Tage bei Wahlen (Sa 07.12. bis am Mo 16.12.2024) und beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung zu laufen (Artikel 67 VRPG). Die Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00

E-Mail

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