Öffentliche Auflage - Geringfügige Änderung Baureglement nach Art. 122 BauV

22. Jan 2025

Der Gemeinderat Ipsach bringt eine geringfügige Änderung des Baureglements zur öffentlichen Auflage (gestützt auf Art. 60 Baugesetzt Kanton Bern BauG vom 09.06.1985). Es soll die Änderung des Baureglements im Verfahren für gemischt-geringfügige Änderungen durchgeführt werden ( nach Art. 122 Abs. 7 und 8  Bauverordnung Kanton Bern BauV vom 06.03.1985).


Die Akten liegen während 30 Tagen in der Bauabteilung Ipsach während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf. 

- Freitag 24. Januar 2025 bis

- Montag 24. Februar 2025


- Montag von 08:00 bis 11:30 und von 14:00 bis 18:00 Uhr

- Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

- Mittwoch von 08:00 bis 11:30 Uhr

- Donnerstag von 08:00 bis 11:30 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

- Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr

Bei Bedarf können Sie mit uns auch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.


Baureglement geringfügige Änderungen


Ist der letzte Tag der Frist (am Samstag 22. Februar 2025) ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag.


Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Bauabteilung Ipsach, Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach, zu richten.


Kontaktperson

Bauabteilung

Caroline Kolb

Fachperson Bauwesen

Direktwahl 032 333 78 21

E-Mail


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