09. Dez 2022
Anzahl Stimmberechtigte | 2'802 |
Anwesende | 61 |
Stimmbeteiligung | 2.17 % |
Dauer | Von 20:00 bis 21:00 Uhr |
Traktanden
1. Finanzplan 2023 - 2027; Kenntnisnahme
2. Budget 2023; Genehmigung mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen
- Unveränderter Steueranlage von 1.59 Einheiten
- Aufwandüberschuss von CHF 92'100
3. Umweltschutz- und Gesundheitskommission; Stille Wahl von Stefan Wyss (GLP, ab 01.01.2023)
4. Gebührenreglement; Genehmigung geringfügige Änderung
5. Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe für die Stromversorgung; Annahme
Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Rechtsverletzung eine Beschwerde erhoben werden (Artikel 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage bei Sachgeschäften und 10 Tage bei Wahlgeschäften und beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung zu laufen (Artikel 67 VRPG). Die Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00