21. Sep 2023
Anzahl Stimmberechtigte | 2'979 |
Anwesende | 45 |
Stimmbeteiligung | 1.5 % |
Dauer | Von 20:00 bis 21:40 Uhr |
Traktanden
1. Abwasserentsorgungsreglement; Erneuerung auf 01. Januar 2024
Das Reglement wurde mit 4 Abänderungen mit 34 zu 8 Stimmen angenommen.
2. Verpflichtungskreditabrechnung Neugestaltung Pausenplatz Schule; Orientierung
Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Rechtsverletzung eine Beschwerde erhoben werden (Artikel 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung zu laufen (ab Freitag 22.09.2023 bis am Montag 23.10.2023 (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet die Frist am nächstfolgenden Werktag) Artikel 67 VRPG). Die Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00