02. Feb 2024
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im Nidauer Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 07. Dezember 2023 war die Änderung in der Abwasserentsorgungsverordnung auf den 01. Januar 2024 publiziert worden. Es handelt sich bei der Änderung um den Gebührenansatz für die einmaligen Anschlussgebühren pro m2 zonengewichtete Geschossfläche (ZGF). Der Gebührenansatz ist von bisher CHF 22.35 pro m2 ZGF auf neu CHF 25.30 pro m2 ZGF erhöht worden. Der Gebüh-renansatz wurde aufgrund der Erhöhung des Baukostenindexes "Berner Index der Wohnbaukosten" um 15.7 Punkte seit 2013 angepasst. Auf Empfehlung des Kantons wird zudem auf den Baupreisindex "Espace Mittelland", Baugewerbe Total, gewechselt, weil der "Berner Index der Wohnbaukosten" nicht mehr nachgeführt wird. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (von Freitag 08.12.2023 bis Montag 08.01.2024). Es wurde keine Beschwerde gegen die Änderung eingereicht. Die Änderung ist somit gültig.
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