10. Jun 2024
Die Abstimmungsergebnisse von Sonntag 09. Juni 2024:
Beschwerdemöglichkeit Gemeindevorlage
Wer bei der Urnenabstimmung eine Rechtsverletzung festgestellt hat, kann innert 30 Tagen eine Beschwerde erheben. Diese ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach dem Urnengang zu laufen (Artikel 21 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen Gemeinde Ipsach). Die Frist läuft vom 10. Juni 2024 bis am 09. Juli 2024.
Kontaktperson
Abteilung Einwohner und Finanzen
Gian-Luca Stampfli
Sachbearbeiter
Tel direkt 032 333 78 06