16. Aug 2024
Bei der Vorlage hatten die Stimmberechtigten einen Bruttokredit von 1.3 Mio. Franken für die Erweiterung und Sanierung der Moosstrasse mit 1'006 Ja-Stimmen zu 294 Nein-Stimmen angenommen. Vom 10. Juni 2024 bis am 09. Juli 2024 lief die 30-tägige Beschwerdefrist, falls bei der Urnenabstimmung eine Rechtsverletzung festgestellt worden wäre (Publikation im Nidauer Anzeiger am 13. Juni 2024). Es ist keine Beschwerde eingereicht worden. Der Gemeinderat hat das Abstimmungsergebnis für gültig erklärt (Artikel 17 Absatz 3 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen).
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