09. Aug 2024
Es sind keine Einsprachen gegen das Protokoll erhoben worden. Der Gemeinderat hat das Protokoll genehmigt (Artikel 71 Absatz 3 Gemeindeordnung Ipsach). Das Protokoll lag vom 01. bis 30. Juli 2024 während 30 Tagen öffentlich auf (Artikel 71 Gemeindeordnung Ipsach). Die Auflage wurde am 27. Juni 2024 im Nidauer Anzeiger publiziert.
Dokument
Das genehmigte Protokoll kann auch bei der Präsidialabteilung bezogen werden.
Beim Traktandum 1. Polizeireglement wurde durch zwei stimmberechtigte Personen vorsorglich eine Rüge wegen dem Abstimmungsverfahren angemeldet. Die beiden Personen wurden durch Gemeindepräsident Bernhard Bachmann zu einer Besprechung eingeladen, um die Gründe der Rüge zu erfahren. Eine Person hat mitgeteilt, dass sie auf eine Beschwerde und auf eine Besprechung verzichtet. Mit der anderen Person fand die Besprechung statt. Sie erklärte danach, dass sie ebenfalls auf eine Beschwerde verzichtet. Der Beschluss mit der Genehmigung des Polizeireglements ist somit gültig.
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
T Direktwahl 032 333 78 78
E-Mail