03. Jan 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30
Tagen öffentlich auf (Artikel 71 Gemeindeordnung Ipsach).
Die öffentliche Auflage dauert von
- Freitag, 03. Januar 2025 bis
- Montag, 03. Februar 2025
Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 01. Februar 2025) ein Samstag, ein Sonntag oder ein vom Bundesrecht oder
vom kantonalen Recht anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag (Artikel 41 Absatz 2 Gesetz
über die Verwaltungsrechtspflege Kanton Bern VRPG, BSG Nr. 155.21).
Das Protokoll kann zu den Schalteröffnungszeiten beim Schalter der Abteilung Einwohner und Finanzen eingesehen
und auch bezogen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Protokoll auch per Post zu.
Link zur Rubrik "Gemeindeversammlung" auf dieser Homepage
Einsprachemöglichkeit
Während dieser vorgeschriebenen Auflage von 30 Tagen kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Ipsach,
Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach, erhoben werden, wenn das Protokoll fehlerhaft ist oder ergänzt werden soll. Über
Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Für die Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung ist
ebenfalls der Gemeinderat zuständig. Die Genehmigung wird im Nidauer Anzeiger publiziert.
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel. 032 333 78 00
E-Mail