Allgemeine Informationen
Die Durchführung sämtlicher eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Wahl- und Abstimmungsgeschäfte wird der Abstimmungs- und Wahlkommission übertragen (Artikel 11 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen Ipsach).
Gültigkeit Wahl Mitglieder Abstimmungs- und Wahlkommission für die Legislatur 2025 bis 2028
Mitteilung Gültigkeit und Konstituierung Kommission vom 26.02.2025
Mitteilung Wahl Kommission vom 28.01.2025
Abstimmungsergebnisse Ipsach
Abstimmungs- und Wahllokal
- Persönliche Stimmabgabe im Parterre der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 8, Ipsach
- Geöffnet am Abstimmungs-/Wahlsonntag von 10:00 bis 11:00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Bei allen Abstimmungen und Wahlen besteht die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.
Der Zustellumschlag ist auch als Antwortumschlag zu verwenden. Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- ein anderes als der amtliche Antwortumschlag verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist,
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt,
- der Antwortumschlag mehr als eine Ausweiskarte enthält,
- der Antwortumschlag verspätet bei der Gemeinde eintrifft.
Die Ausweiskarte muss unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist. Die Sendung kann der Post (wichtig: frankieren), am Schalter während den Bürozeiten abgegeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
Stimmrecht
Schweizerinnen und Schweizer sind stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Nicht stimmberechtigt sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Links zum Thema
Bund
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