Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde (auch Legislative genannt).
Sie fassen ihre Beschlüsse an der Urne oder an der Gemeindeversammlung.
Zuständig für
- Voranschlag
- Steueranlage
- Reglemente
- Ausgaben über 250'000 bis 1,0 Mio. Franken
- Ausgaben, wenn das fakultative Referendum ergriffen wurde (über CHF 150'000)
- Wahl Rechnungsprüfungsorgan
- Wahl ständige Kommissionen (ohne Schulkommission, Urnenwahl)
- Gemeindeverbände, Ein- und Austritt sowie Reglement Einleitung
- Verfahren zur Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderungen der Gemeinde
Ort, Zeit und Traktanden sind mindestens 30 Tage vorher im Anzeiger bekannt zu machen. Es darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschlossen werden. Mit einer schriftlichen Botschaft wird über die traktandierten Geschäfte informiert. Die Gemeindeversammlung findet im Mehrzwecksaal statt und beginnt um 20:00 Uhr.
Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt und in kantonalen Angelgenheiten stimmberechtigt ist. Es dürfen auch nicht stimmberechtigte Personen als Gäste teilnehmen. Sie müssen gesondert sitzen.
Termine 2024
- 21.03.; fand nicht statt
- 13.06.; Beschlüsse
- 19.09.; fand nicht statt
- 06.12.; Finanzplan, Budget, Wahlen ständige Kommissionen 2025 - 2028, Abfallreglement
Mitteilung Rückzug Traktandum Abfallreglement
Termine 2025
- Do 20.03. provisorisch
- Do 12.06. provisorisch
- Do 11.09. provisorisch
- Fr 05.12.; Finanzplan 2026 - 2030, Budget 2026, ?
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Becker Markus
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail