Die Baupolizei
Die Baupolizei übt die Kontrollfunktion über die gesamte Bautätigkeit der Gemeinde aus und führt darüber eine Statistik. Sie trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Massnahmen zur Durchführung der gesetzlichen Vorschriften und führt die Aufsicht über die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung sowie der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben.
Aufgaben Baupolizeiwesen
- Aufsicht über Einhaltung der Bauvorschriften
- Arbeitssicherheit und -hygiene
- Baukontrollen
- Baueinstellungen
- Wiederherstellungen
- Benützungsverbote
- Ersatzvornahmen
- Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung
Das Nachbarrecht bezüglich Grenzabstände von Bauten und Pflanzungen stellt Privatrecht dar und ist im EG zum ZGB (§ 79l ff) geregelt. Für die Beurteilung sind die zivilrechtlichen Instanzen zuständig.