Sozialhilfe

Die individuelle Sozialhilfe umfasst persönliche Beratung und Betreuung sowie wirtschaftliche Hilfe für bedürftige Personen. 

Bedürftig sind Personen dann, wenn sie über kein, nur ein ungenügendes oder nicht rechtzeitig verfügbares Einkommen verfügen. Darunter fallen Einnahmen aus der Erwerbsarbeit, Einnahmen aus Leistungen von Sozialversicherungen, Stipendienbeiträge oder andere (auch freiwillige) Leistungen Dritter.

Ziel und Umfang
Die Sozialhilfeleistungen werden nach den SKOS-Richtlinien berechnet, welche dafür sorgen, dass der minimale Lebensstandard sichergestellt wird. Der errechnete Bedarf wird den gesamten Einkünften gegenübergestellt. Eine allfällige Differenz wird als Sozialhilfe ausbezahlt. Bei Ehepaaren gilt die gegenseitige, für Eltern die elterliche Unterstützungspflicht bis zum Abschluss der Erstausbildung. Die finanzielle Unterstützung in der Sozialhilfe setzt sich aus einzelnen Beträgen zusammen. In verschiedenen Bereichen ist festgelegt, wie viel Geld für welchen Zweck ausbezahlt wird. Im Wesentlichen fallen darunter: 

Grundsätze
Die Sozialhilfe richtet sich nach folgenden Prinzipien:

  • Hilfe zur Selbsthilfe (wir unterstützen Sie, sich rasch wieder selbständig zu machen)
  • Leistung gegen Gegenleistung (wir leisten - Sie leisten)
  • Subsidiarität (zuerst kommen alle anderen möglichen Unterstützungen zum Zug)

Vorgehen
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Ipsach, Bellmund, Mörigen und Sutz-Lattrigen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können sich persönlich bei uns am Schalter melden. Sie erhalten dann verschiedene Dokumente, welche für das Erstgespräch bei einer Sozialarbeiterin notwendig sind. Sobald alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind, wird ein Termin vergeben. Die Beratung durch den Regionalen Sozialdienst Ipsach ist kostenlos. Die Gespräche sind vertraulich; alle Mitarbeitenden unterstehen dem Amtsgeheimnis. 

Gesetzliche Grundlagen
Ob eine Notlage vorliegt und wie viel finanzielle Hilfe ausgerichtet wird, richtet sich nach dem Gesetz der öffentlichen Sozialhilfe des Kantons Bern (SHG), der dazugehörigen Sozialhilfeverordnung (SHV) sowie den kantonalen Richtlinien der Berner Konferenz für Sozialhilfe (BKSE).

Weiterführende Links

  • Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (SHG) LINK
  • Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (SHV) LINK
  • Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) LINK
  • Berner Konferenz für Sozialhilfe (BKSE) LINK
Regionaler Sozialdienst
Soziales

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen