Kindes- und Erwachsenenschutz

Mit der Umsetzung der neuen Gesetzgebung im Kindes- und Erwachsenenschutz wurden per Januar 2013 auch im Kanton Bern die Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes kantonalisiert.


Der Regionale Sozialdienst Ipsach führt Mandate für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, Eckweg 8D, 2504 Biel.


Im Auftrag der KESB führt der Regionale Sozialdienst Abklärungen bei Gefährdungsmeldungen durch oder erstellen zuhanden der Zivilgerichte Berichte im Zusammenhang mit Scheidungssituationen (Kinderzuteilung, Besuchsrecht etc.). Gemäss dem neuen Scheidungsrecht fallen diverse Aufgaben bezüglich der Regelung der elterlichen Sorge, des persönlichen Verkehrs (Besuchsrecht), der Unterhaltspflicht und des Kindesschutzes in den Zuständigkeitsbereich der KESB.


Im Rahmen der Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB ist der Regionale Sozialdienst im Auftrag der KESB auch zuständig für die Feststellung der Vaterschaft und der Unterhaltspflicht von Kindern unverheirateter Eltern.

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