Die Gemeinde Ipsach nimmt ab August 2020 am kantonalen System der Betreuungsgutscheine teil. Eltern können ein Gesuch um Vergünstigung der Betreuungskosten für den Besuch ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesfamilie stellen.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Ein Betreuungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Kindern ab 14 Wochen bis zum Eintritt in die 1. Klasse. Die Eltern können künftig frei wählen, in welcher Kindertagesstätte sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Voraussetzung ist, dass die Kindertagesstätte und die Wohngemeinde am System der Betreuungsgutscheine teilnehmen. Die Höhe des Betreuungsgutscheins ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern sowie der Familiengrösse.
Wer bekommt einen Betreuungsgutschein?
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern
− erwerbstätig oder arbeitssuchend sind,
− eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren,
− an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen,
− oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40 % resp. 140 % liegen. Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (in der Regel Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.
Wie wird ein Betreuungsgutschein beantragt?
Die Eltern beantragen online über kiBon oder mit dem Papierantrag (siehe unten bei Dokumente) bei der Gemeindeverwaltung Ipsach einen Betreuungsgutschein. Es wird empfohlen, das Gesuch online auszufüllen.
Wie hoch ist mein Betreuungsgutschein?
Die Höhe des Betreuungsgutscheins beruht auf drei entscheidenden Faktoren:
• Wie waren Ihre Einkommens-/Vermögensverhältnisse im Vorjahr?
• Wie ist Ihre aktuelle Familiengrösse?
• Wie alt ist Ihr Kind und wie hoch ist Ihr anspruchsberechtigtes Betreuungspensum?
Der Anspruch und die Höhe des Betreuungsgutscheins kann online über kiBon geprüft werden. Das Gesuch kann auch ausgefüllt werden, wenn noch keinen Betreuungsplatz zugesichert ist. Oder Sie nutzen den Gutscheinrechner auf der Homepage des Kantons Bern.
Wie werden die Betreuungsgutscheine eingelöst?
Der Gutscheinbetrag wird den Eltern nicht direkt ausbezahlt, sondern vom Tarif des Betreuungsanbieters abgezogen. Die Differenz sowie eine allfällige Verpflegungspauschale werden vom jeweiligen Anbieter (Kindertagesstätte oder Tageseltern) in Rechnung gestellt.
Tarifreglement Kindertagesstätte Makena
Tarif Verein Nestwärme (auch für Ipsach)
Dokumente für die Periode 2022/2023
Gesuch Betreuungsgutschein 2023/24 (deutsch)
Erwerbspensum Eltern 2023/2024 (deutsch)Einkommensverschlechterung Eltern 2023/2024 (deutsch)
Link
Familienportal Kanton Bern
Ansprechperson Gemeinde
Yannis Jäggi
Fachperson Finanzen
Abteilung Einwohner und Finanzen
E-Mail
Direktwahl 032 333 78 04