Feuerungskontrolle / Kaminfeger

Heizen mit Öl, Gas, oder Holz verursacht Schadstoffe wie Russ, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Teer. Die Luftreinhalteverordnung des Bundes beschränkt die zulässigen Emissionen und schreibt die regelmässigen Kontrollen (in der Regel alle zwei Jahre) vor. Die Gemeinde bestimmt die für die Durchführung der Feuerungskontrolle zuständige Person.


Gebührentarif Ipsach für die Feuerungskontrolle 

Luftreinhaltung Kanton Bern


Zuständiger Feuerungskontrolleur
Gutjahr Michael

Kaminfegermeister

Gutjahr Kaminfeger GmbH

Burrirain 56

2575 Täuffelen

Tel. 079 662 10 09

E-Mail



Bauabteilung
Luft und Klima

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