10. Dez 2024
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede
Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Das Funktionendiagramm des Ressorts Bildung und Kultur soll auf den 01. Januar 2025 angepasst werden.
Bei Verdacht auf eine Gefährdung des Kindswohls sind Personen aus den Berufsgruppen Betreuung, Erziehung und Bildung verpflichtet, eine Meldung einzureichen (Art. 314d ZGB). Die Zuständigkeit für eine solche Meldung ist gemäss dem Funktionendiagramm aktuell bei der Schulkommission. Damit dem übergeordneten Recht entsprochen wird, muss die Zuständigkeit für solche Meldungen bei der Schulleitung sowie der Betriebsleitung Tagesschule liegen. Auf den 01. Januar 2025 wird deshalb das Funktionendiagramm in den Abschnitten 1.4 (Schule) und 1.4.1 (Tagesschule) angepasst.
Im Dokument ist der Vergleich aktuelle (1. Seite) und neue Version (2. Seite) dargestellt.
Funktionendiagramm
Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung im Funktionendiagramm kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag 13. Dezember 2024 bis am Montag 13. Januar 2025 (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail