Personalverordnung - Änderung Zuordnung Stellen in Gehaltsklassensystem auf 01. Januar 2025

06. Dez 2024

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Die Personalverordnung soll auf den 01. Januar 2025 angepasst werden.

Der Gemeinderat hat alle Gemeindestellen durch eine externe Firma mit einem analytischen System bewerten lassen. Es wurden die Kriterien Fachkompetenz, Managementkompetenz, Komplexität, aufgabenbezogene Verantwortung, personenbezogene Verantwortung, körperliche Belastung, äussere Belastung und psychosoziale Belastung bewertet. Mit dieser Bewertung wurden zwei Ziele verfolgt. Einerseits ging es um einen internen Vergleich zwischen alle Gemeindestellen. Andererseits wurde nach über 20 Jahren die Zuordnung der Stellen in das Gehaltsklassensystem mit anderen Gemeinden verglichen. Es wird weiterhin das Gehaltsklassensystem für das Personal des Kantons Bern angewen-det. Es gab auch vereinzelte Anpassungen bei den Stellenbezeichnungen. Unter anderem wurde die Stellenbezeichnung stellvertretende Leitung aufgehoben. Diese Stellen erhalten eine Bezeichnung, die sich auf ihre Kernaufgaben bezieht. Der Wechsel in die neuen Gehaltsklassen erfolgt aufgrund des Gehalts und nicht nach den Gehaltsstufen in der bisherigen Gehaltsklasse. Mit Ausnahme von vereinzelten Mitarbeitenden mit wenig Gehaltsstufen ergeben sich keine Mehrkosten.

Stellen / Gehaltsklassenbisherneu
- Geschäftsleitung2325
- Abteilungsleitung2123
- Leitung Kindertagesstätte1620
- Sozialarbeiter:in1820
- Schulsozialarbeiter:in1819
- Leitung Hausdienst Schule1317
- Leitung Regionale AHV-Zweigstelle1717
- Leitung Werkhof1317
- Fachperson Bauwesen1717
- Fachperson Finanzen1717
- Betriebsleitung Tagesschule1616
- Leitung Administration Regionaler Sozialdienst1315
- Fachperson Administration Schule1215
- Gruppenleitung Kindertagesstätte1215
- Koch/Köchin Tagesschule1114
- Leitung Hausdienst Gemeindezentrum1213
- Fachperson Betreuung Kindertagesstätte1113
- Fachperson Betreuung Tagesschule1113
- Fachperson Hausdienst Schule1113
- Fachperson Werkdienst1113
- Sachbearbeitung1213
- Mitarbeiter:in Betreuung Tagesschule811
- Mitarbeiter:in Küche Tagesschule811
- Mitarbeiter:in Reinigung811
Einreihung 2 Gehaltsklassen tiefer bei fehlender Zusatzausbildung
- Leitung Kindertagesstätte18
- Leitung Hausdienst Schule15
- Leitung Regionale AHV-Zweigstelle15
- Leitung Werkhof15
- Fachperson Bauwesen15
- Fachperson Finanzen15
- Fachperson Administration Schule13
Einreichung beim Fehlen es eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses
- Mitarbeiter:in Betreuung Tagesschule9
- Mitarbeiter:in Küche Tagesschule9
- Mitarbeiter:in Reinigung9

Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung in der Personalverordnung kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag 06. Dezember 2024 bis am Montag 06. Januar 2025 (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.

Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail

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