Überbauungsordnung ZPP Nr. 4 Räbli; Geringfügige Änderung

05. Jun 2024

Der Gemeinderat hat die Teiländerung des Überbauungsplans am 27. Mai 2024 beschlossen. Gegen diesen Beschluss kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation im Nidauer Anzeiger beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.


Dokumente

UeO Räbli Vorschriften

UeO Räbli Plan

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Kontaktstelle
Bauabteilung
Caroline Kolb
Stv. Leiterin
Direktwahl 032 333 78 21

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