22. Apr 2024
Der Gemeinderat wird am Sonntag 09. Juni 2024 über den Kredit von CHF 776'000 für die Neugestaltung und Sanierung der Moosstrasse abstimmen lassen. Die Einladung zur Urnenabstimmung ist mindestens 30 Tage vorher öffentlich bekannt zu machen (Artikel 9 Gemeindeverordnung Kanton Bern).
Die Abstimmungsunterlagen der Gemeinde werden zusammen mit den Abstimmungsunterlagen für die eidgenössischen Vorlagen spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstermin zugestellt. Es hat keine kantonalen Vorlagen. Das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten haben Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnen und das kantonale Stimmrecht besitzen.
Dokument
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
T direkt 032 333 78 00