Überbauungsordnung Seezone und Uferschutzplan gemäss SFG; Öffentliche Auflage

14. Jun 2024

Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf 

- Art. 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), 

- Art. 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), 

- Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1) und 

- Art. 45 des Baubewilligungsdekrets (BewD; BSG 725.1).


UeO «Seezone» bestehend aus

- Erläuterungsbericht

- Überbauungsvorschriften
- Überbauungsplan

- Realisierungsprogramm
- Revitalisierung technischer Bericht

- Nutzungskonzept Seezone
- Bauprojekt Landerwerb


Baugesuch
- Baugesuchsformulare
- Formulare Erdbebensicherheit
- Formulare Naturgefahren
- Situationsplan 1:200
- Situationsplan alt 
- Liste Grundeigentümer
- Technischer Bericht Bauprojekt 
- Plan Normalprofile 1:20 
- Plan Querprofile 1:50 
- Plan Längsprofile 1:200

Auflage- und Einsprachestelle

Gemeindeverwaltung Ipsach, Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach (während den Öffnungszeiten). Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.


Auflage- und Einsprachefrist

14. Juni bis und mit 15. Juli 2024


Einsprachen, Rechtsverwahrungen und allfällige Begehren und Lastenausgleich sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Ipsach einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung Ipsach innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baug).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprache ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).


Kontaktstelle

Bauabteilung
Caroline Kolb
Stv. Leiterin
Direktwahl 032 333 78 21

E-Mail



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